Wir haben neue Termine für die Fischereischeinprüfung, hier.
Wir möchten dringend darauf hinweisen das die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html) zu beachten sind.
Das bedeutet:
- die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden, mindestens jedoch 1,50m.
- die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden auf dem Anglergrundstück bzw. im Anglerheim,
- das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Teilnehmenden; es gilt die Tragepflicht auch auf den Wegen und Flächendes Anglergrundstücks und im Anglerheim,
- das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung (außer auf Wochenmärkten); die Teilnehmenden haben ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern möglich!